Abbrucharbeiten
"Action mit Bauservice Mahlow: Abriss, Abbruch und Rückbau"
Die genauen landesrechtlichen Regelungen finden Sie in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Oft ist keine Abrissgenehmigung nötig, besonders wenn das Haus unter einer Größe von 300 m²liegt.
Gemeldet werden muss ein Abriss jedoch immer – und zwar beim zuständigen Bauamt.
Referenzbeispiele